Grengiols Solar: Die Liste der Mängel ist lang
04. Juli 2024
Der WWF hat bei Grengiols Solar gravierende Mängel bezüglich Standortabklärung und Planung festgestellt. Das Instrument der Einsprache gibt der Naturschutzorganisation die Möglichkeit, rechtliche Vorbehalte vorzeitig gegenüber den Behörden anzubringen. Damit diese in der Beurteilung ausdrücklich berücksichtigt werden. Ziel ist es, dass Projekte so realisiert werden, dass sie den geltenden Gesetzen zum Schutze der Natur entsprechen.
Die hochalpine Solaranlage im Oberwalliser Saflischtal umfasst 115 Fussballfelder und käme in einer bis anhin ruhigen und vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft mit hoher Biodiversität zu stehen. Bei einer so grossen Anlage ist es umso wichtiger, dass eine hohe Qualität der Planung gewährleistet ist. Das ist nicht der Fall: Grengiols Solar ist die von allen bisher beurteilten Anlagen jene, die am schlechtesten geplant ist.
Naturwerte wurden kaum erfasst
Die derzeit öffentlich aufliegenden Unterlagen für Grengiols Solar weisen grosse Mängel auf. So sind die Abklärungen zu den zu erwartenden Schäden an Flora und Fauna ungenügend. Sie lassen kein ausreichendes Fazit zu, wie stark die Natur in Mitleidenschaft gezogen wird. Um unrechtmässige Eingriffe in die Natur zu vermeiden, ist eine präzisere Erfassung der lokalen Naturwerte erforderlich. Der sogenannte Solarexpress bildet hierbei keine Ausnahme. Bei Grengiols Solar fehlen insbesondere Untersuchungen zu Heuschrecken, Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Schmetterlingen.
Zufahrtsstrassen müssen ausgebaut- und eine Transportbahn neu erstellt werden
Sieben Jahre lang soll gebaut werden. Zusätzlich zur 115 Fussballfelder umfassenden Anlage kommt weitere Infrastruktur für die Erschliessung dazu. Diese erfolgt von drei Seiten her: Die Zubringerstrassen von Heiligkreuz und Grengiols müssen ausgebaut- und eine 6.5 km lange Transportbahn muss von Bärisal her neu gebaut werden. Konkret bedeutet dies, dass ein umfangreiches Gebiet ständigen Störungen durch Baulärm und Verkehr ausgesetzt wäre - und dies ausgerechnet in einem Naturpark, in dem gesetzlich vorgegeben ist, dass die Qualität von Natur und Landschaft zu erhalten und aufzuwerten ist. Durch das Projekt tangiert werden zwei Wildruhezonen und zahlreiche spezielle Tierarten, so zum Beispiel der im Saflischtal brütende und in der Schweiz bedrohte Mornellregenpfeifer. Dieser wurde 2021 aufgrund seiner kleinen Bestände vom Bundesamt für Umwelt auf die Rote Liste der Brutvögel aufgenommen.
Abgesehen vom Mornellregenpfeifer ist das Gebiet auch Lebensraum von anderen seltenen, für die alpine Tundra typischen Arten wie dem Goldregenpfeifer oder der Ohrenlerche. Auch der in der Schweiz sehr seltene Wüstengimpel wurde hier beobachtet. Alpenschneehuhn, Steinhuhn, Bartgeier und, Feldlerche und Birkhuhn: Die Liste der Vogelarten mit Lebensraum in diesem Gebiet, ist lang. Und die Liste der weiteren vorkommenden Tierarten wäre noch viel länger, wären die rechtlich verlangten und notwendigen Analysen gemacht worden. Dementsprechend gross sind die potenziellen Risiken des Projekts für die Biodiversität.
Qualität der alpinen Solarprojekte ist sehr unterschiedlich
Der WWF begrüsst den Zubau der Solarenergie. Dieser soll jedoch primär auf der bestehenden Infrastruktur stattfinden. Das entsprechende Potenzial ist enorm und noch kaum ausgeschöpft. Alpine Solaranlagen können diesen Ausbau gezielt ergänzen, gehören jedoch nur in bereits vorbelastete oder zumindest ohne grössere Schäden erschliessbare Gebiete.
Der WWF analysiert sämtliche alpinen Solaranlagen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben. Anlagen an geeigneten Standorten werden vom WWF ausdrücklich begrüsst, so wie das derzeit aufliegende Projekt Mont Soleil im Berner Jura. Andere in Zusammenarbeit mit den Promotoren optimiert, so zum Beispiel bei Morgeten Solar.
Weiterführende Informationen:
Sichere Schweizer Energieversorgung 2035: Klima und Biodiversität schützen
Kontakt:
Mirjam Läderach, Stellvertretende Geschäftsleiterin WWF Oberwallis, info, 079 178 95 79 @wwfoberwallis. ch
Das Verbandsbeschwerderecht (VBR)
Verbandsbeschwerden machen im Vergleich zu Beschwerden von Privaten lediglich einen kleinen Teil aus. Als Anwältinnen der Natur, die selbst keine Stimme hat, können Naturschutzorganisationen durch ein Gericht prüfen lassen, ob z.B. ein Energieprojekt gesetzeskonform ist. Das Beschwerderecht trägt also lediglich dazu bei, dass bei Bauvorhaben die geltenden Gesetze auch wirklich eingehalten werden. Entscheide fällen immer die Richter:innen. Das VBR wurde als Säule des Umweltrechts konzipiert und ist für dessen einheitlichen und korrekten Vollzug unerlässlich. Die Beschwerden der Umweltverbände weisen eine hohe Erfolgsquote auf. Das zeigt, dass das VBR ein effizientes und bewährtes Instrument im Umweltrecht ist, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das VBR wurde zudem von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 mit 66 Prozent der Stimmen bestätigt.