Dritte Rhonekorrektion: Fakten statt Politmanöver

25. Juni 2024

Der WWF, Pro Natura und der kantonale Sportfischer-Verband haben die Analyse des Immobilienbüros E-AS SA untersucht, auf die sich der Staatsrat stützte, als er im Mai 2024 beschloss, eine Revision des Generellen Projekts der 3. Rhonekorrektion einzuleiten. Dieser Entscheid erfolgte in völliger Intransparenz, obwohl das Projekt der 3. Rhonekorrektion seit seiner Lancierung in den 2000er Jahren Gegenstand zahlreicher partizipativer Verfahren gewesen war, an denen Umweltorganisationen, die Fischer sowie zahlreiche andere Akteure teilgenommen hatten.

Der 2016 von den Behörden verabschiedete Rhone-Ausbauplan ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen zahlreichen Interessen. Er schont landwirtschaftliche Flächen und räumt Natur und Landschaft nur das strikte Minimum ein, das die Gesetzgebung im Bereich des Hochwasserschutzes verlangt.

Die Organisationen sind äusserst überrascht von den Schlussfolgerungen der Lausanner Studie, die einer pauschalen Abrechnung gegen das ursprüngliche Projekt gleichkommen. Die Studie beruht auf einem schwachen Expertenniveau. Sie stammt von einem Büro, welches auf Immobilien spezialisiert ist und keinerlei Referenzen im Bereich Hochwasser- und Gewässerschutzprojekte an grossen Flüssen hat. Es scheint, dass die vier um ihre Stellungnahme gebetenen Experten sich zwar zum Abschlussbericht äusserten, ohne aber das bewilligte Projekt von 2016 selbst studiert und analysiert zu haben. Während das ursprüngliche Projekt über ein Jahrzehnt lang von Dutzenden von Spezialisten getragen und konsolidiert wurde, wurde bei der Analyse von 2024 nur ein kleiner Bruchteil der Akten eingesehen. Weder die Autoren des kritisierten Projekts noch die Mitarbeiter:innen der 3. Rhonekorrektion von der Dienststelle Naturgefahren (DNAGE) – mit Ausnahme ihres Dienstleiters – wurden angehört. Daraus ergaben sich unbegründete Kritikpunkte, die in der Vergangenheit bereits grösstenteils beantwortet worden waren.


Alle Beteiligten, einschliesslich des Bundes, haben zugestimmt, in Bereichen mit hohem Schadenspotenzial ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Zunahme von Extremereignissen kann sich das Wallis darüber nur freuen. Ursprünglich hatten die am stärksten gefährdeten Walliser Gemeinden sogar für eine weitere Erhöhung des Schutzniveaus plädiert. Die im Generellen Projekt der 3. Rhonekorrektion gewählten Optionen entsprechen einer nachhaltigen Vision einer sicheren Rhone, welche die zukünftige Entwicklung der Talebene ermöglicht. Die Landwirtschaftszone wird von einem erhöhten Schutz profitieren.


Es ist falsch, sich bei der Schadensprävention nur auf die jüngsten Hochwasser zu beziehen. Das Prinzip der Prävention besteht darin, die Folgen von Extremereignissen zu analysieren, welche in der jüngsten Vergangenheit noch nie aufgetreten sind. So wurde es auch beim ursprünglichen Projekt gemacht. Es handelt sich nicht um ein «Fünf-Sterne-Projekt», da das Schadensberechnungsmodell, das verwendet wurde, das gleiche ist wie bei allen Hochwasserschutzprojekten in der Schweiz. Zudem wurden – entgegen den Behauptungen der neuen Analyse – alle bestehenden und neu zu schaffenden Retentionsmöglichkeiten flussaufwärts und flussabwärts rigoros untersucht (u. a. durch die EPFL).


Wichtige verbleibende Fragen wie belastete Standorte oder Massnahmen zugunsten der Erholungsnutzung werden nicht auf der Ebene des Gestaltungsplans des Generellen Projekts, sondern im Rahmen der sektoralen Projektplanung gelöst. Zudem wurde anerkannt, dass die Frage der Kompensation von Fruchtfolgeflächen unabhängig von R3 in einer kantonsweiten Gesamtbetrachtung behandelt werden sollte.


Der Entscheid des Staatsrats, das Projekt zu überarbeiten, offenbart eine latente Führungsschwäche in Bezug auf die Realisierung eines Grossprojekts, das von der Walliser Bevölkerung seit 2015 gewünscht wird. Darüber hinaus vernachlässigt der Staatsrat sowohl seine eigene Verantwortung wie auch die Erwartungen des Kantons Waadt. Jede Neubewertung des Dossiers wird erhebliche neue Verzögerungen verursachen, weniger Sicherheit zur Folge haben sowie die Bundesfinanzierung gefährden. Die Wassermengen vom letzten Wochenende haben eindrücklich gezeigt, dass sich das Wallis dies nicht leisten kann.


Die Umweltverbände und der kantonale Sportfischer-Verband fordern den Walliser Staatsrat auf, die seit über 20 Jahren begonnenen Anstrengungen zu respektieren und die Umsetzung der sektoriellen Massnahmen fortzusetzen. Diese Organisationen sowie weitere Partner prüfen alle Optionen, damit der 2015 zum Ausdruck gebrachte Volkswille respektiert wird. Als Bindeglied zwischen der gesamten Walliser Bevölkerung von ihrem Gletscher bis zum Genfersee gehört die Rhone zum kantonalen Kulturerbe. Sie verdient einen Schutz, der sowohl die Entwicklung der Ebene als auch eine Revitalisierung ihrer natürlichen und landschaftlichen Funktionen ermöglicht. Die Organisationen ermutigen alle, die diese Vision teilen, sich für die Rhone zu engagieren und sich bei ihnen zu melden.

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