Solaranlage Gibidum: Planung in wertvollem Naturraum gesetzeskonform gestalten
05. Mai 2025
Oberhalb von Visperterminen auf der Kuppe des Gibidums planen die Forces Motrices Valaisannes (FMV) eine alpine Freiflächenanlage. Diese liegt derzeit öffentlich auf. Mit einer Leistung von 28.2 MWp und einer Produktion von 45 GWh handelt es sich um eine vergleichsweise grosse alpine Solaranlage.
Auswirkungen auf Wildtiere unbekannt
Grundsätzlich sind aus Sicht von Natur- und Klimaschutz Solaranlagen auf bestehender Infrastruktur klar zu bevorzugen. Dieses Potenzial ist riesig und wird bisher zu wenig genutzt. Freiflächensolaranlagen in den Alpen können den Ausbau rasch ergänzen, sofern diese sich bei sorgfältig ausgewählten Standorten mit der Schonung der Natur und den geltenden gesetzlichen Grundlagen vertragen. In diesem Sinne haben die Organisationen anhand des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) die Auswirkungen der Gibidum-Anlage geprüft.
Die Organisationen haben folgende Planungsmängel festgestellt:
- Im UVB fehlen Feldaufnahmen zu Schmetterlingen, Heuschrecken, Reptilien und Amphibien. Um unrechtmässige Eingriffe in die Natur zu vermeiden, ist eine präzisere Erfassung der lokalen Naturwerte bereits in der Planung unerlässlich.
- Wie sich die lange Bauzeit und der geplante Solarpark auf die teilweise bedrohten und geschützten Wildtiere vor Ort auswirken könnten, bleibt unklar – entsprechende Untersuchungen oder Schutzmassnahmen sind bislang nicht vorgesehen oder ungenügend. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass der Einfluss des Projekts auf die Tierwelt derzeit nicht bekannt ist. Der Solarpark soll in einem Jagdbanngebiet entstehen, das eigens dem Schutz seltener und bedrohter Tier- und Vogelarten dient.
- Für die vorgesehenen Eingriffe in diese ökologisch wertvollen Lebensräume sind keine Ersatzmassnahmen vorgesehen, wie sie von Gesetzes wegen verlangt werden.
Ziel: gesetzeskonforme Projekte
Aufgrund dieser mangelhaften Planungsqualität sprechen WWF Wallis, Pro Natura Wallis und die Stiftung Landschaftsschutz gegen das Projekt ein. Ziel ist es, die Behörden auf diese Mängel aufmerksam zu machen. Die Naturschutzorganisationen sind zuversichtlich, dass mit einer verbesserten Planung eine gesetzeskonforme Umsetzung des Projekts erreicht werden kann.
Das Instrument der Einsprache gibt Naturschutzorganisationen die Möglichkeit, Behörden und Projektanten frühzeitig auf potenzielle Verstösse gegen geltendes Umweltrecht hinzuweisen. So kann sichergestellt werden, dass Projekte so realisiert werden, dass sie den geltenden Gesetzen zum Schutz der Natur entsprechen. Es ist kein Rechtsmittel, sondern dient einem raschen Verfahren, mit dem ein zeitraubender Gang vor Gericht oft vermieden werden kann.
Weitere Informationen:
So gelingt die Energiewende: https://energiewende2035.umweltallianz.ch/
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Das Verbandsbeschwerderecht (VBR)
Verbandsbeschwerden machen im Vergleich zu Beschwerden von Privaten lediglich einen kleinen Teil aus. Als Anwältinnen der Natur, die selbst keine Stimme hat, können Naturschutzorganisationen durch ein Gericht prüfen lassen, ob zum Beispiel ein Energieprojekt gesetzeskonform ist. Das Beschwerderecht trägt also lediglich dazu bei, dass bei Bauvorhaben die geltenden Gesetze auch wirklich eingehalten werden. Entscheide fällen immer die Richter:innen. Das VBR wurde als Säule des Umweltrechts konzipiert und ist für dessen einheitlichen und korrekten Vollzug unerlässlich. Die Beschwerden der Umweltverbände weisen eine hohe Erfolgsquote auf. Das zeigt, dass das VBR ein effizientes und bewährtes Instrument im Umweltrecht ist, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das VBR wurde zudem von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 mit 66 Prozent der Stimmen bestätigt.